Sind die Milleniumsziele der UNO gescheitert? Das Recht auf Nahrung

Wochenendseminar in Kooperation mit der Akademie für Politische Bildung Tutzing am 10. und 11. Juli 2009

Das Recht auf Nahrung ist vielfach verankert. Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schreibt ein Recht auf Nahrung vor und die Bekämpfung von Armut und Hunger ist der erste Pfeiler der UN-Millenniumsziele. Angesichts der nach wie vor nicht gesicherten Versorgung mit Nahrung in vielen Teilen der Welt, muss sich die Weltgemeinschaft fragen, ob die Millenniumsziele gerade in diesem Bereich bereits gescheitert sind.

Ökonomisch betrachtet ist eine Nahrungsmittelkrise einfach zu beschreiben: Steigende Nachfrage und sinkendes Angebot verursachen eine Preissteigerung, die von immer mehr Marktteilnehmern nicht mehr mitgetragen werden kann. Verstärkt werden Nahrungsmittelkrisen durch Klimakatastrophen wie Überschwemmungen oder Dürre. Hunger führt zu Unruhen und Konflikten, die sich schnell über eine ganze Region ausbreiten können.

Bei Nahrungsmittelkrisen verbinden sich nicht nur Agrar- und Klimapolitik. Grundlegend sind Fragen nach innenpolitischen Verwerfungen, politischer Stabilität und nach außen- und sicherheitspolitischen Verantwortungen. Die Ernährungssicherung stellt darüber hinaus eine moralische Herausforderung insbesondere für die Länder des Nordens und die Vereinten Nationen dar. Wie die internationale Gemeinschaft diesen und ähnlichen Problemen begegnet und versuchen muss, sie zu entschärfen, wird eine wichtige Zukunftstrage sein.